Diskussionsbeiträge
der Projektgruppe Friedensforschung Konstanz, Nr. 54, 2004
| 1. | Themenauswahl | |
| 1.2 | Thema Deeskalation/Konfliktlösung | |
| 1.2.3 | Bericht über Einzelheiten eines Abkommens | |
| Beispiel 1.2.3.1: |
| Süddeutsche
Zeitung, 15.3.2002, S. 11 Einigung unter Vermittlung der EU Aus Jugoslawien wird Serbien-Montenegro Abkommen zwischen den Teilrepubliken soll ein Auseinanderbrechen des Balkanstaates verhindern | ||
| Von Bernhard Küppers | ||
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Das
Abkommen wurde am Donnerstag in Belgrad von EU-Chefdiplomat Javier Solana (Foto
Mitte), dem jugoslawischen Präsidenten Vojislav Kostunica (rechts), seinem
Vize-Ministerpräsidenten Miroljub Labus, dem serbischen Regierungschef Zoran
Djindjic, dem montenegrinischen Präsidenten Milo Djukanovic (links) und seinem
Regierungschef Filip Vujanovic unterzeichnet. Vorausgegangen waren langwierige
Verhandlungen. Das Abkommen soll bis Jahresmitte in eine "Verfassungscharta"
umgesetzt werden, der laut Kostunica im Herbst Wahlen folgen sollen. Der bisher
direkt gewählte Präsident werde künftig vom Parlament bestimmt
und einem von ihm benannten Ministerrat vorsitzen. | ||
"Es
handelt sich weder um eine lose Föderation noch um eine Konföderation,
sondern um eine neue, originelle Lösung", sagte Kostunica. Djukanovic
betonte, Montenegro sei das Recht unbenommen, "nach einer gewissen Zeit"
die Vereinbarung zu überprüfen. Djindjic sprach die Erwartung aus, dass
die Wirtschaftssysteme Serbiens und Montenegros innerhalb eines Jahres angeglichen
würden. Er bezog sich dabei auf die Zusicherung der EU, dass die Verfassungsordnung
den Weg Serbiens in die EU nicht behindern dürfe. Der Belgrader Machthaber
Slobodan Milosevic hatte den Rumpfstaat aus Serbien und Montenegro 1992 gegründet.
Djukanovic hatte seine kleinere Teilrepublik jedoch seit 1997 von Belgrad abgekoppelt
und nach dem Sturz Milosevics die Unabhängigkeit offen zum Ziel erklärt. | ||
Serbien-Montenegro
soll ein gemeinsames Parlament erhalten. Dabei soll die kleinere Republik mit
650000 Einwohnern davor geschützt werden, von den acht Millionen Serben überstimmt
zu werden. Für die Armee ist ein oberster Verteidigungsrat vorgesehen, in
dem die drei Präsidenten per Konsens entscheiden. Den Wehrdienst können
die Rekruten in ihrer Republik ableisten. Für den Ministerrat sind die Ressorts
Außenpolitik, Verteidigung, Außen- und Binnenwirtschaft sowie Menschen-
und Minderheitenrechte vorgesehen. | ||
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