Diskussionsbeiträge
der Projektgruppe Friedensforschung Konstanz, Nr. 54, 2004
| 2. | Konfliktkontext und Konfliktparteien | |
| 2.3 | Positionen und Interessen der Konfliktparteien | |
| 2.3.12 | Hervorhebung einer im Gesamtdiskurs vernachlässigten Perspektive | |
| Beispiel 2.3.12.1: |
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Tageszeitung, 3.4.2001, Seite 11 (Kommentar) MILOSEVIC
MUSS IN BELGRAD VERURTEILT WERDEN UND DORT EINSITZEN | ||
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Leichtgewichtig
sind die Anklagen also nicht, denen sich Milosevic in Serbien gegenübergestellt
sieht. Trotzdem fragt man sich, wohin er gehört: vor das Bezirksgericht in
Belgrad oder das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag? Diese Frage
ist politisch. Die UNO, die das Gericht in Den Haag eingerichtet hat, ist kein
Überstaat, der auf klassischer Gewaltenteilung beruht. Und jener Staat, der
sich am stärksten für diesen Gerichtshof einsetzt, die USA, würde
nie erlauben, dass einer ihrer Bürger einem solchen Tribunal ausgesetzt wird.
Aber die USA sind die letzte Supermacht; und schon die Supermacht der Antike,
Rom, hat den Spruch geprägt: Quod licet Iovi, non licet bovi (Was Jupiter
darf, darf der Ochse noch lange nicht). Was ist für die Demokratie in Serbien
nützlicher: ein Urteil in Den Haag oder in Belgrad? | ||
Wird
Milosevic von fremden Richtern in einer fremden Sprache aufgrund einer undurchsichtigen
Prozessordnung verurteilt anstatt aufgrund normal verabschiedeter Strafgesetze,
kann er als Märtyrer hochstilisiert werden. Dann aber kann sich das neue
Serbien, das sich der Welt als Rechtsstaat vorstellen will, nicht als solches
behaupten. Und der Mann wird nicht als der verurteilt, der er war, nämlich
ein machthungriger, aus Eigeninteresse handelnder, feiger Massenmörder. Serbien
sollte die Chance erhalten, mit seiner Vergangenheit fertig zu werden. Das darf
nichts damit zu tun haben, wie viele Millionen Dollar Washington gewillt ist den
Serben zu spenden. | ||
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| IVAN
IVANJI Publizist in Wien, war Übersetzer von Tito |