Diskussionsbeiträge
der Projektgruppe Friedensforschung Konstanz, Nr. 54, 2004
| Süddeutsche
Zeitung, 15.3.2002, S. 11 Einigung unter Vermittlung der EU Aus Jugoslawien wird Serbien-Montenegro Abkommen zwischen den Teilrepubliken soll ein Auseinanderbrechen des Balkanstaates verhindern |
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| Von Bernhard Küppers | ||
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Das
Abkommen wurde am Donnerstag in Belgrad von EU-Chefdiplomat Javier Solana
(Foto Mitte), dem jugoslawischen Präsidenten Vojislav Kostunica (rechts),
seinem Vize-Ministerpräsidenten Miroljub Labus, dem serbischen Regierungschef
Zoran Djindjic, dem montenegrinischen Präsidenten Milo Djukanovic (links)
und seinem Regierungschef Filip Vujanovic unterzeichnet. Vorausgegangen
waren langwierige Verhandlungen. Das Abkommen soll bis Jahresmitte in eine
"Verfassungscharta" umgesetzt werden, der laut Kostunica im Herbst
Wahlen folgen sollen. Der bisher direkt gewählte Präsident werde
künftig vom Parlament bestimmt und einem von ihm benannten Ministerrat
vorsitzen. |
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"Es
handelt sich weder um eine lose Föderation noch um eine Konföderation,
sondern um eine neue, originelle Lösung", sagte Kostunica. Djukanovic
betonte, Montenegro sei das Recht unbenommen, "nach einer gewissen
Zeit" die Vereinbarung zu überprüfen. Djindjic sprach die
Erwartung aus, dass die Wirtschaftssysteme Serbiens und Montenegros innerhalb
eines Jahres angeglichen würden. Er bezog sich dabei auf die Zusicherung
der EU, dass die Verfassungsordnung den Weg Serbiens in die EU nicht behindern
dürfe. Der Belgrader Machthaber Slobodan Milosevic hatte den Rumpfstaat
aus Serbien und Montenegro 1992 gegründet. Djukanovic hatte seine kleinere
Teilrepublik jedoch seit 1997 von Belgrad abgekoppelt und nach dem Sturz
Milosevics die Unabhängigkeit offen zum Ziel erklärt. |
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Serbien-Montenegro
soll ein gemeinsames Parlament erhalten. Dabei soll die kleinere Republik
mit 650000 Einwohnern davor geschützt werden, von den acht Millionen
Serben überstimmt zu werden. Für die Armee ist ein oberster Verteidigungsrat
vorgesehen, in dem die drei Präsidenten per Konsens entscheiden. Den
Wehrdienst können die Rekruten in ihrer Republik ableisten. Für
den Ministerrat sind die Ressorts Außenpolitik, Verteidigung, Außen-
und Binnenwirtschaft sowie Menschen- und Minderheitenrechte vorgesehen. |
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